Die australischen Energiespeichervorschriften wurden überarbeitet
Nov 14, 2025
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Die australischen Energiespeichervorschriften wurden überarbeitet und befreien den Kauf von Energiespeicherstrom ab 2026 von der Melde- und Zertifikatsvorlagepflicht.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wird das neu überarbeitete Gesetz über erneuerbare Energien aus dem Jahr 2000 die Compliance-Verpflichtungen reduzierenBatteriespeichersystemBetreiber. Nach den Änderungen sind Stromeinkäufe zur Energiespeicherung nicht mehr meldepflichtig.
Wenn ein Unternehmen Strom ausschließlich zur Energiespeicherung kauft, muss es keinen jährlichen Stromabnahmebericht vorlegen und auch keine großen Erzeugungszertifikate und kleinen Technologiezertifikate vorlegen. Bei Stromeinkäufen für Zwecke, die nicht-zu Energiespeicherzwecken dienen, bestehen weiterhin Meldepflichten. Stromeinkäufe speziell zur Energiespeicherung werden ab 2026 von der Zertifikatsmelde- und Vorlagepflicht ausgenommen.
Während der Übergangszeit im Jahr 2025, wenn alle Einkäufe das ganze Jahr über erfolgenEnergiespeicherZu diesem Zweck wird auf die Vorlage von Stromabnahmeberichten sowie auf die Vorlage von Zertifikaten für große Erzeugungsanlagen und Zertifikate für kleine Technologie im vierten Quartal verzichtet. Das Einreichen von Berichten, aber das Versäumnis, die erforderlichen Zertifikate einzureichen, kann zu Fehlbeträgen führen. Bei Käufen, die nicht-zu Zwecken der Energiespeicherung dienen, müssen alle Käufe gemeldet werden.
Diese Reform geht auf Teil 4 des Australian Manufacturing for the Future Act 2024 zurück und wird voraussichtlich sowohl kurzfristige als auch langfristige Vorteile für Betreiber und Investoren von Batteriespeichersystemen mit sich bringen. Relevanten Unternehmen wird empfohlen, die spezifischen Bestimmungen im Federal Legislative Registry zu prüfen, um die Auswirkungen abzuschätzen.
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