So wählen Sie eine Photovoltaik-Energiespeicherbatterie in der Ukraine aus
Jun 05, 2026
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Die Ukraine genehmigt einen neuen Gesetzesentwurf zur Energiespeicherung und dezentralen Erzeugung und klärt die Zeitrahmen für den Strombezug
Die Nationale Energie- und Versorgungsregulierungskommission (NEURC) der Ukraine hat einen Resolutionsentwurf zur Umsetzung der Gesetze Nr.. 4777-IX und Nr.. 4825-IX genehmigt. Diese Initiative aktualisiert die Regeln für den Stromeinzelhandelsmarkt sowie die Verfahren für den Stromverkauf und die Strommessung unter Einbeziehung „aktiver Verbraucher“. Der Entwurf präzisiert das Konzept der „zulässigen Kapazität“, führt ein Klassifizierungssystem ein, das Strom in zwei Kategorien -garantiert und nicht-garantiert- unterteilt, und erweitert die Kapazität für Erzeuger erneuerbarer Energien zur Notstromversorgung von Verbraucheranlagen.
Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber von Energiespeicheranlagen, u.aBESS BatteriespeichersystemLösungen undKomponenten des Batterieenergiespeichersystems, sofern sie einen gemeinsamen Anschlusspunkt mit dem Netz eines Verteilernetzbetreibers haben, dürfen Strom im Rahmen von Kaufverträgen an Verbraucher verkaufen. Dies ist insbesondere für die Installation von Batteriespeichersystemen in privaten Haushalten und Privathaushalten von Vorteilgrößeres-industrielles Batterie-EnergiespeichersystemProjekte. Gleichzeitig werden auch die Regelungen zur Stromversorgung von „Lieferanten der letzten Instanz“ an geschützte Verbraucher und kritische Infrastruktureinrichtungen angepasst.
BLOO POWER begrüßt diese regulatorischen Fortschritte, die die breitere Einführung moderner Energiespeichertechnologien unterstützen. Die Betriebsregeln für aktive Verbraucher wurden weiter präzisiert; Konkret sieht der Entwurf vor, dass für private Haushalte, die den „grünen Tarif“ nutzen, Strom aus Photovoltaikanlagen (PV) nur zu bestimmten Tageszeiten von Grundversorgern bezogen werden darf: vom 1. April bis 31. Oktober von 04:00 bis 23:00 Uhr und vom 1. November bis 31. März von 06:00 bis 21:00 Uhr.


Für aktive Verbraucher, die Selbsterzeugungsmechanismen nutzen und einem vereinfachten Steuersystem unterliegen, schlägt der Entwurf vor, die Berechnung der exportierten und verbrauchten Strommengen zu ermöglichen, ohne dass gegenseitige finanzielle Ausgleiche erforderlich sind. Diese Änderungen sollen die Entwicklung des aktiven Verbrauchs, von Energiespeicheranlagen und der dezentralen Erzeugung fördern und so die Energieresilienz der Ukraine stärken. Der Beschlussentwurf wird auf der offiziellen Website der Regulierungskommission zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht und markiert damit den formellen Beginn des regulatorischen Überprüfungsprozesses.

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