Spanien aktualisiert Eigenverbrauchsvorschriften: Lockerung der 5-Kilometer-Grenze, um Energiespeicher einzubeziehen
Oct 16, 2025
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Spanien aktualisiert Eigenverbrauchsvorschriften: Lockerung der 5-Kilometer-Grenze, um Energiespeicher einzubeziehen, mit dem Ziel, 19 GW zu erreichen, um 11 % des Stromverbrauchs zu decken
Das spanische Ministerium für ökologischen Wandel hat kürzlich einen Entwurf eines königlichen Dekrets zur Förderung der integrierten Entwicklung kollektiver Selbstgenerationsmodelle veröffentlichtEnergiespeichersysteme. Ziel dieser Gesetzesüberarbeitung ist es, die Einführung von Eigenerzeugungsprojekten zu beschleunigen, bestehende Hindernisse zu beseitigen und sich an das Ziel des Nationalen Energie- und Klimaplans anzupassen, bis 2030 eine Eigenerzeugungskapazität von 19 GW zu erreichen, die voraussichtlich 11 % des nationalen Strombedarfs decken wird.
Die Überarbeitung schlägt drei innovative Mechanismen vor: erstens die Einrichtung einer selbst-generierten Benutzerüberwachungsplattform, um die Systembeobachtbarkeit zu verbessern; zweitens eine umfassende Aktualisierung des Verwaltungsregistrierungssystems; und vor allem die Klarstellung, dass die Eigenerzeugung in Verbindung mit Energiespeichergeräten für eine einheitliche Wirtschaftsbilanzierung in Frage kommt. Die Vorschriften bestätigen auch, dass der Abdeckungsradius von kollektiven Eigen-projekten unverändert bei 5 Kilometern bleibt.
Dem Plan zufolge werden Energiespeichersysteme in das gesamtwirtschaftliche Bewertungssystem für Eigen-projekte einbezogen, was die Wirtschaftlichkeit dezentraler Energieprojekte verbessern soll. Diese regulatorische Anpassung wird gleichzeitig Spaniens Energiewendeziele vorantreiben und es wird erwartet, dass die Eigenerzeugungskapazität bis 2030 im Vergleich zum aktuellen Niveau deutlich zunehmen wird.
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